Kosten & Honorar

Korn & Gärtner RA

Kosten & Honorar

Korn & Gärtner RA

Sie befürchten unerwartete oder überhöhte Anwaltskosten? Wir führen gerne mit Ihnen bei Übernahme eines Mandates ein Gespräch über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten, um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren. Dazu besteht auch die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung. Kostenschätzungen in der anwaltlichen Tätigkeit sind aber zwangsläufig mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, weil der tatsächlich entstehende Aufwand auch vom Verhalten und den Abwehrmitteln eines Prozess- oder Verhandlungsgegners abhängt.

Unser Berufsethos verbietet uns, einen Prozess nur deshalb zu beginnen und zu führen, weil wir daran verdienen. Für uns stehen ausschließlich Ihre Interessen im Fokus aller Überlegungen. Wir wollen Sie schließlich dauerhaft als KlientIn behalten. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Rechtsstreit besser gar nicht begonnen werden oder ein bereits anhängiges Verfahren besser beendet oder verglichen werden sollte, dann sagen wir das auch mit dem erforderlichen Nachdruck.

Pauschalierte Erstberatung

Eine fundierte juristische Auskunft können wir nicht kostenlos anbieten. Für Erstgespräche mit inhaltlicher Beratung bieten wir aber im Bereich Wohnrecht und Familienrecht eine Beratungspauschale von € 150,- zuzüglich Umsatzsteuer an („Wohn- oder Familienrechtscheck“). 

Im Rahmen des Erstgespräches geben wir Ihnen nicht nur eine Ersteinschätzung Ihres persönlichen Anliegens, sondern klären Sie auch über die mögliche weitere rechtliche Vorgehensweise und die Erfolgsaussichten auf.

Ist Ihnen das zu wenig konkret? Wir führen mit Ihnen gerne ein kostenloses erstes Orientierungsgespräch über den zu erwartenden Aufwand in der Dauer von etwa 10 Minuten, damit Sie unbesorgt mit uns Kontakt aufnehmen können, ohne schon dafür eine Honorarnote zu erhalten.

Abrechnung nach RATG & AHK
Im Zivilprozess ist der Kostenersatz durch die Gegenseite gesetzlich geregelt. Je nach der Höhe des Streitwertes und der Dauer des Verfahrens entstehen Kosten, die im Fall des vollständigen Prozessgewinnes im Regelfall die Gegenseite zu ersetzen hat. Bei nur teilweisem Erfolg werden die Kosten geteilt. Wir geben Ihnen vor Beginn eines Verfahrens eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten. 

Im außergerichtlichen Bereich verrechnen wir nach den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) des österreichischen Rechtsanwaltskammertages oder vereinbaren mit Ihnen im Einzelfall die Honorarabrechnung nach Stundensatz. Damit werden die Anwaltskosten kalkulierbar.

Stundensatz
Das anwaltliche Tarifsystem ist stark streitwertabhängig und für Außenstehende oft kaum nachvollziehbar. Wir bieten unseren Klienten gerne die Honorarverrechnung auf Zeitbasis zu einem Stundensatz von üblicherweise € 300,- zuzüglich Umsatzsteuer an. Das macht den Aufwand für den Klienten nachvollziehbar und ermöglicht es uns, auch bei geringeren Streitwerten zum Wohl der Sache des Klienten mit dem erforderlichen zeitlichen Einsatz zu arbeiten.

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und ein Versicherungsschutz für das entsprechende Rechtsgebiet besteht, wird unser Honorar im Regelfall über den Versicherer abgerechnet. Wir sind an keine bestimmte Versicherung gebunden und verrechnen mit allen am Markt befindlichen Anbietern. In Gerichtsverfahren haben Sie das gesetzlich festgelegte und nicht verzichtbare Recht, sich selbst einen Anwalt zu wählen. Sie sind nicht an die Vertragsanwälte der Versicherungen gebunden!